Eine geringe Rente, monatlich belastende Resthypotheken, die Kinder sind abgesichert, es gibt keine Erben - oder aber Sie möchten es sich im Alter noch einmal so richtig gut gehen lassen...
Wenn dies auf Sie zutrifft, macht es Sinn über die Verrentung Ihrer Immobilie nachzudenken.
Bei einer Immobilienverrentung wird dem Verkäufer beim Verkauf seines Eigenheims ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Der Kaufpreis wird dem Verkäufer dann neben dem (meist lebenslangen) Wohnrecht als festgelegte monatliche Leibrente ausgezahlt.
Beim Verkauf wird das Wohnrecht im Kaufvertrag festgehalten. Zusätzlich wird hierzu eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. So bleibt das Wohnrecht auch bestehen, wenn der Käufer die Immobilie weiterveräußert.
Die monatliche Rentenzahlung wird anhand des Immobilienwertes sowie des Geschlechtes, Alters und der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers errechnet. Auch eine eventuell vereinbarte Einmalzahlung beim Verkauf beeinflusst die Höhe der monatlichen Leibrente.
Kann der Käufer die monatlich vereinbarte Zahlung nicht mehr leisten, geht die Immobilie in das Eigentum des Verkäufers zurück. Dies sollte in jedem Fall im Vertrag festgehalten werden.
Beim Tod des Verkäufers geht die Immobilie in den Besitz des Käufers über. Ist beim Verkauf eine Mindestlaufzeit vereinbart worden, erhalten die Erben des Verkäufers die Rente weiter bis diese endet.
Helmut (76) und Waltraud (75), Eigentümer, besitzen ein Einfamilienhaus im Wert von € 400.000. Beide erhalten ein lebenslanges Wohnrecht in ihrem Haus sowie eine Leibrente in Höhe von € 1.200 monatl. solange sie leben.
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