Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Die Bau-Berufsgenossenschaft versichert private Helfer wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte, die beim Hausbau helfen. Damit sind sie gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert.
Seit 2002 hat der Gesetzgeber eine Bauabzugssteuer von 15% für Bauleistungen angesetzt. Diese müssen bei Bezahlung an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Freistellung ist nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch den Bauunternehmer möglich.
Eine Baubürgschaft kann vor Vertragsabschluss als Voraussetzung ausgehandelt werden und sichert den Bauherren gegen finanzielle Forderungen gegenüber seinem Bauunternehmer ab, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist.
Das Baulastenverzeichnis wird von den Bauämtern der Gemeinden geführt und ist besonders für Bauherren von Neubauten interessant. Es enthält Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks von öffentlichem Interesse (z.B. Wegrechte).
Wenn die Bebauung eines Grundstücks geplant ist, erfordert dies in der Regel eine Baugenehmigung. Manchmal genügt jedoch eine Bestätigung durch die zuständige Behörde, um mit dem Bauprojekt nach den baurechtlichen Bestimmungen zu beginnen.
Baugrenzen legen die überbaubare Fläche von Grundstücken fest und werden in der Regel als blaue Linie dargestellt.
Bebauungspläne enthalten je nach Umfang rechtsverbindliche Festsetzungen, erlaubte städtebauliche Maßnahmen, Art der baulichen Nutzung, Baugrenzen, etc.
Es ist wichtig, dass die Grenze der eigenen Belastung im Anschluss an den Bau oder Kauf eines Objektes nicht überschritten wird. Die finanzielle Belastung sollte 40% des Nettofamilieneinkommens nicht überschreiten. Sicherheitshalber sollten Sondereinnahmen nicht in die Berechnungen mit einfließen, da sie nur selten regelmäßig und verlässlich sind.
Die Beleihungsgrenze stellt einen prozentualen Abschlag vom Beleihungswert einer Kreditsicherheit dar. Banken dürfen in der Regel maximal bis zu dieser Obergrenze Kredite gewähren.
Der Beleihungswert ist ein Wert, der mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisiert werden kann. Nach diesem Wert richten sich die Finanzierungsmittel der Kreditinstitute.
Wird ein gewährtes Darlehen bei seinem Kreditinstitut nicht abgerufen, fallen ab dem Tag der Darlehenszusage bis zur Abrufung des Kredites Bereitstellungszinsen an. Meistens entstehen diese ungenutzten Zeitspannen, wenn ein Bauvorhaben nicht nach Plan voranschreitet und sich das vereinbarte Auszahlen von Teilkrediten verzögert.