Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Fachwerkhäuser wurden im Mittelalter auf eine spezielle Bauweise errichtet. Sie bestehen aus einem tragenden Gerüst aus Holz, dessen Zwischenräume mit Lehm oder Ziegeln befüllt worden sind.
Bei einem Fertighaus werden einzelne Bauteile bereits im Werk des Anbieters vorgefertigt und an der Baustelle vor Ort final zusammengefügt.
Ein Bauvorhaben ist vollständig fertiggestellt, wenn alle vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeführt und eventuelle Mängel beseitigt wurden.
In einem Finanzierungsplan werden alle Kosten eines Bauvorhabens detailliert aufgelistet.
Ein Festdarlehen ist ein Kredit, der über einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei bleibt.
Das Flurstück bezeichnet ein vermessenes Stück Land („Flur“), dem als „sachenrechtliches“ Objekt in der Regel ein Grundstück zugeordnet ist. Jedes Flurstück trägt eine Identifikationsnummer.
Der Flächennutzungsplan dient zur Vorbereitung des Bauleitplans. Er enthält die räumlichen Entwicklungs- und Planungsziele sowie die Art der Bodennutzung der jeweiligen Gemeinde.
Die Freistellungserklärung ist eine verbindliche Bescheinigung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie bei Verkauf das Objekt von allen Grundpfandrechten gegenüber dem Käufer freistellen wird.
Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer.