Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Sachverständige haben im Bauwesen und Immobiliensektor die Aufgabe, neutral zu beraten, zu prüfen und zu begutachten. Ihre Dokumentationen dienen oft als Grundlage für Preisverhandlungen, Vertragsgestaltungen oder Gerichtsverhandlungen.
Der Sachwert ist der Wert von Wirtschaftsgütern wie z.B. Gebäuden. Er ist die Summe von Bodenwert, Bauwert der Außenanlagen und Gebäudewert.
Unter dem Begriff Sanierung versteht man die Erneuerung von Teilen eines Gebäudes durch grundlegende Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen.
Das Satteldach besteht aus zwei oder mehr geneigten Flächen, die an der höchsten Stelle aufeinander treffen.
Wurde der Bau eines Gebäudes als „schlüsselfertig“ vereinbart, bedeutet dies, dass sämtliche Leistungen und Arbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme abgeschlossen sind. Je nach Bauunternehmen kann das Stadium der Fertigstellung allerdings variieren.
Eine professionelle Schalldämmung verhindert, dass Lärm und Geräusche von außen in das Innere eines Gebäudes gelangen.
Bei der Schlussabnahme (auch Gebrauchsabnahme genannt) bestätigen die Behörden, dass ein Gebäude bautechnisch und baurechtlich genutzt werden kann. Ebenfalls wird die finale Abnahme eines Bauvorhabens durch den Bauherren als Schlussabnahme bezeichnet.
Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Personen.
Der Begriff Schönheitsreparaturen deckt alle Maßnahmen ab, die Mieter für die Instandsetzung einer Wohnung vornehmen.
Mit einem Sondernutzungsrecht kann ein Wohneigentümer einen bestimmten Bereich eines gemeinschaftlichen Eigentums nutzen.
Eine Sondertilgung ist eine Zahlung, die außerhalb der vereinbarten Ratenzahlungen eines Darlehens gezahlt wird und somit dessen Laufzeit verkürzt.